Am 7. Juni 2015 findet die Landratswahl statt. Entfällt im ersten Wahlgang auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 28. Juni 2015 ein zweiter Wahlgang statt.
Für insgesamt 41 Wahllokale benötigt die Stadt Pirna wieder 250 Wahlhelfer. Damit der Wahlablauf reibungslos durchgeführt und die Wahlergebnisse zügig bekannt gegeben werden können, bittet die Stadt Pirna um tatkräftige Unterstützung. Jeder wahlberechtigte Pirnaer kann an einem oder an beiden Wahltagen als Helfer mitwirken.
In der Satzung der Stadt Pirna vom 12.07.2005 ist der durch die Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen festgelegte Anspruch auf Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Wahlhelfern geregelt. So bekommen Helfer je nach eingesetzter Tätigkeit 30 bis 50 Euro für Ihren Einsatz. Voraussetzung für die Unterstützung ist die Wahlberechtigung nach §§ 15 und 16 der Sächsischen Gemeindeordnung. Bewerber oder Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages sind davon jedoch ausgeschlossen. Diese kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail gerichtet werden an:
Stadtverwaltung Pirna, Fachgruppe Zentrale Steuerung, Wahlbüro, Am Markt 1/2, 01796 Pirna, Telefon: 03501 556281, E-Mail: wahlen@pirna.de